Wenn Sie einen Arbeitsplatz suchen, dann sind Sie hier genau richtig!

Im Auftrag verschiedener Kunden suche ich ständig zuverlässige Mitarbeiter/innen.

 

Jede Bewerbung ist willkommen.

Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an klaus.hohenberg@gmx.net.

Ihre Bewerbung sollte beinhalten:


Welche Kosten fallen an?

Grundsätzlich ist ein Erstgespräch kostenfrei.

Wenn Sie Inhaber/in eines Vermittlungsgutscheines der Arbeitsagentur sind, dann bezahlt die Arbeitsagentur nach Erfolg. Ihnen persönlich entstehen dann keine Kosten.

Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben alle Arbeitslosengeld 1 Bezieher, die mehr als 6 Wochen und weniger als ein Jahr arbeitslos sind.

Arbeitslosengeld 2 Empfänger haben zwar keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, können diesen aber bei ihrer Arge beantragen. Es liegt im Ermessen Ihres Arbeitsvermittlers, ob er Ihnen einen Vermittlungsgutschein ausstellt. Wenn Sie nachfragen, sieht er aber Ihr Bemühen sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben. Es liegt dann bei ihm, ob er Sie unterstützt oder nicht. Schließlich heißt es ja bei Hartz IV fördern und fördern.

Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können wir die Vermittlungsvergütung auch frei vereinbaren. Auch Teilzahlung in kleinen Raten ist möglich.

Gehören Sie zur Gruppe des gesuchten Fachpersonals ist vielleicht auch Ihr zukünftiger Arbeitgeber bereit die Vermittlungsgebühr zu übernehmen.

Bewerben Sie sich auf jeden Fall. Auch Initiativbewerbungen sind willkommen.